Gremien der Pfarreiengemeinschaft
Über die gewählten Gremien nehmen die Angehörigen der Gemeinde an den Seelsorge- und Leitungsfunktionen teil.
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Gemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen Angelegenheiten zu den drei pastoralen Grunddiensten (Verkündigung, Liturgie, Diakonie) beraten oder beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem die Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes der Pfarrgemeinde erfolgen kann:
- Mitverantwortung in der Leitung der Pfarrgemeinde als Beratungs- oder Beschlussgremium,
- Mitwirkung an den pastoralen Richtlinien,
- Stellungnahme zum Haushalt und Einbindung in wichtige Fragen der Vermögensverwaltung,
- Förderung und Koordination der einzelnen Gruppen sowie Vertretung der Anliegen der Gemeinde in der Öffentlichkeit.
Neben dem Pfarrgemeinderat als Gremium der gesamten Pfarrei gibt es in jder der drei Teilgemeinden einen Pastoralrat, in dem die örtlichen Anliegen und Fragen diskutiert und entschieden werden und gemeinsame Gedanken vorbereitet oder weitertransportiert werden.
Pastoralrat der Gemeinde St. Pius
Pastoralrat der Gemeinde Maria Königin des Friedens
Pastoralrat der Gemeinde St. Johann
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Wichtigste Aufgaben des Kirchenvorstandes sind:
* Feststellung des Haushaltsplanes;
* Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
* Führung des Vermögensverzeichnisses;
* Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.
Neben dem Kirchenvorstand als Gremium der gesamten Pfarrei gibt es in jder der drei Teilgemeinden einen Verwaltungsausschuss, in dem die örtlichen Anliegen und Fragen diskutiert und entschieden werden und gemeinsame Gedanken vorbereitet oder weitertransportiert werden.
Verwaltungsausschuss der Gemeinde St. Pius
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Maria Königin des Friedens
Verwaltungsausschuss der Gemeinde St. Johann
